Aargau
Mit "eBau Aargau" können Baugesuche digital erfasst und an die zuständige Gemeinde übermittelt werden.
Das Departement Bau und Volkswirtschaft stellt einheitliche Baugesuchsformulare zur Verfügung für alle Gemeinden.
Um Ihre Fragen zu beantworten, haben wir eine Wegleitung rund um das Baubewilligungs-Verfahren erstellt.
Ein Baugesuch kann über die Web-Applikation E-Baugesuch auch auf elektronischen Weg eingereicht werden.
Wir beraten Sie gerne. Nutzen Sie unsere telefonischen oder persönlichen Sprech-stunden auch ausser-halb dieser Zeiten.
In über 100 Regionen der Schweiz bietet die MZZ Muldenzentrale AG Entsorgung für Private, Gemeinden und Gewerbe.
Mit eBau wird der Baubewilligungs-prozess im Kanton Bern seit dem 1. März 2022 elektronisch bearbeitet.
Alle Anträge auf Baubewilligung und Vorprüfungsgesuche müssen in der FRIAC-Anwendung eingegeben werden.
Mit dem E-Verfahren können Sie Ihre "Demande de planification" - also Ihr Baugesuch - online erledigen.
Im Kanton Glarus sind alle Baugesuche bei den zuständigen Gemeindebehörden einzureichen. Info`s und Formular hier.
Der Baugesuchsteller reicht das Baugesuch der kommunalen Baubehörde ein. Diese prüft die Baueingabe und veranlasst die Publikation.
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zur Nutzung des JURAC-Service
benötigen. Dieser gilt im gesamten Kanton.
Es stehen diverse eFormulare für die Eingabe von Vorabklärungen, Anfragen, und Meldungen zur Verfügung.
SATAC 2 ist das neue obligatorische Instrument für die Einreichung aller Baugesuche auf dem gesamten Gebiet des Kantons Neuenburg.
Die Baubewilligungs-behörde für alle Baugesuche ist der Gemeinderat. Die notwendigen Formulare finden Sie hier.
"Überraschend, wie schnell eine Mulde sinnvoll ist, gerade auch für private Haushalte"
Hans B. aus A.
Baugesuch Formular für das ordentliche Verfahren. Um das Formular auf dem PC zu öffnen, benötigen Sie den PDF-Reader.
Baugesuche werden bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. Hier geht es zum Gemeinde-Portal mit allen Gemeinden.
Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist über eBau ein Baugesuch bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.
Die Abteilung Baugesuche informiert über den Ablauf und verweist an die für Sie zuständige örtlichen Baubehörde.
In über 100 Regionen der Schweiz bietet die MZZ Muldenzentrale AG Entsorgung für Private, Gemeinden und Gewerbe.
Ab ca. Mitte 2026 können Baugesuche auch elektronisch eingereicht werden. Bis es soweit ist, hier alle Informationen.
Alle notwendigen Formulare finden sich hier als PDF zum download in italienischer Sprache.
Das Baugesuch, als kantonales Formular zur Verfügung gestellt, ist bei der Gemeindebehörde einzureichen.
Im URec Portal haben Sie die Möglichkeit, sich zu registrieren und das Baugesuch elektronisch anzustossen.
Alle Gesuche müssen zunächst an die Gemeinde gerichtet werden, bei der die Baubewilligung beantragt wird.
Der Zugang zu den Dokumenten, die Sie für die Abwicklung des Bauvorhabens benötigen für Private und Baufachleute.
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Schreiben Sie uns eine E-Mail, falls Sie Interesse haben.
Zuständige Behörde für die Baubewilligung ist der Gemeinderat. Gesuche müssen immer bei der Standortgemeinde eingereicht werden.
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Das kantonale Baugesuchsformular für die Baueingabe ist beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde einzureichen.